Resolution 2361 (2021) des Europarats zu Covid-19 Impfungen am 27.01.2021

Hier einige wichtige Punkte der Resolution in deutscher Sprache.

So heißt es unter Punkt 5 der Resolution:

“Unter der gemeinsamen Leitung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Vaccine Alliance (Gavi) und der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) zieht die Initiative Mittel aus den Unterzeichnerländern ab, um die Forschung, Entwicklung und Herstellung einer breiten Palette von Covid-19-Impfstoffen zu unterstützen und deren Preise auszuhandeln.”

Punkt 5 der Resolution 2361

Sicher besonders wichtig ist in der von Lobby-Aktivitäten getragenen Pandemie der Punkt 7.1.6 (s.u.), der auf die notwendige Kontrolle von Insidergeschäften der beteiligten Pharmaunternehmen hinweist.

Zu den Qualitätssicherungsanforderungen schreibt der Europarat:

“Die Versammlung fordert daher die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dringend auf:

  • 7.1 im Hinblick auf die Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen
    • 7.1.1 sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige Studien durchgeführt werden, die solide und auf ethische Weise in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164, Oviedo-Konvention) und dessen Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung (SEV Nr. 195) durchgeführt werden und die schrittweise auch Kinder, schwangere Frauen und stillende Mütter einschließen;
    • 7.1.2 sicherstellen, daß die für die Beurteilung und Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zuständigen Stellen unabhängig und vor politischem Druck geschützt sind;
    • 7.1.3 sicherstellen, dass die relevanten Mindeststandards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Impfstoffen eingehalten werden;
    • 7.1.4 wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung in der Bevölkerung einführen, auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen;
    • 7.1.5 unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen;
    • 7.1.6 ein besonderes Augenmerk auf mögliche Insidergeschäfte von Führungskräften in der Pharmaindustrie oder auf Pharmaunternehmen zu richten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern, indem die Empfehlungen der Resolution 2071 (2015) “Öffentliche Gesundheit und die Interessen der Pharmaindustrie: Wie kann der Vorrang der Interessen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden?”

Darüber hinaus enthalten die Vorgaben des Europarats aber auch die dringliche Aufforderung zur Unterlassung jeglicher Diskriminierung von Ungeimpften:

  • 7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte;
  • 7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er möglicherweise gesundheitliche Risiken hat oder sich nicht impfen lassen möchte;”
Qualitätssicherungsanforderungen des Europarats

Wir fordern die Bundesregierung auf, die unter Punkt 7 “Qualitätssicherungsanforderungen” der Resolution 2361 (2021) des Europarats, in unser nationales Gesetz zu verankern und zudem alles zu unternehmen, damit diese Resolution zu einer allgemeinen Charta der EU erhoben wird.

Dies ist aus aktuellen Anlass schon deswegen notwendig, weil wir mit der gegenwärtigen Impfpraxis ohne belegbare Beweise einer ernsten Bedrohung der Bevölkerung, Menschenversuche durchführen, die in ihrer Art und Weise allesamt gegen den Nürnberger Codex von 1947 verstoßen.